Vereinsevents anlegen und beantragen

Die Vereinsevents sollen die Vereine und den Verband bei der Anlage von Freundschaftsspielen unterstützen und vor allem die Situation mit dem verbandsübergreifenden Spielbetrieb optimieren.

Es handelt sich mit der Erweiterung für die Vereine um einen echten Genehmigungsprozess. Die Idee dahinter ist, dass der Verein im ersten Schritt anhand der Stammdaten (Ausrichter, Termin, Halle, Altersklasse) ein Event beim Verband anmeldet.

Beantragung durch den Verein
Sobald der Verein das Vereinsevent einreicht, wird eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung an den Verband bzw. die Gliederung gesendet. Der Verband und die Gliederungen weisen dazu den zuständigen Spieltechnikern das Recht “Vereinsevents” zu., damit sie die eingereichten Anträge bearbeiten können. Diese Personen werden auch über den Antrag per Mail informiert.
 
Genehmigung/Ablehnung durch den Verband
Sobald der Verband/die Gliederung tätig geworden ist und das Vereinsevent genehmigt oder abgelehnt hat, wird eine entsprechende E-Mail an den antragstellenden Verein (Vereinsadministrator) gesendet.

Wichtiger Hinweis: Ein Antrag sollte erst eingereicht werden, wenn alle teilnehmenden Mannschaft und die Spielbegegnungen eingetragen sind! Dann stehen nach der Genehmigung auch die Spielcodes und die Spielpins zur Verfügung.

Die Spielcodes und Spielpins stehen wie gewohnt im Downloadbereich unter Meisterschaft Freundschaft zur Verfügung!

 

§73 Freundschaftsspiele

(1) Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Meisterschaftscharakter; sie sind vom Veranstalter dem zuständigen Verband bzw. der von diesem bestimmten Stelle anzuzeigen.

(2) Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Mannschaften abweichende Vereinbarungen bezüglich der Spielzeit, der Größe der Spielfläche und der Zahl der einzusetzenden Spieler*innen treffen. Die Vereinbarungen sind im Spielbericht einzutragen.

(3) An Freundschaftsspielen eines Vereins dürfen nur Spieler*innen teilnehmen, denen die Spielberechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. Die Ligaverbände können abweichende Regelungen treffen.

(4) Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erteilung ist der Verband, dem der den Antrag stellende Verein angehört. Diesem Antrag ist die Einverständniserklärung des Vereins, für den eine gültige Spielberechtigung für den Bereich des DHB erteilt ist, beizufügen. Der Antrag soll grundsätzlich zehn Tage vor der Veranstaltung bei der vom Verband bestimmten Stelle vorliegen

§74 Spielleitende Stelle

Bei Freundschaftsspielen sind die für den ausrichtenden Verein zuständigen untersten Verwaltungsinstanzen Spielleitende Stellen (s. a. § 30 Abs. 5 Rechtsordnung). Für teilnehmende Spieler*innen der Bundesligen im Erwachsenenbereich bleibt die Spielleitende Stelle des jeweiligen Ligaverbands zuständig.