Vereinsevents anlegen und beantragen
Es handelt sich mit der Erweiterung für die Vereine um einen echten Genehmigungsprozess. Die Idee dahinter ist, dass der Verein im ersten Schritt anhand der Stammdaten (Ausrichter, Termin, Halle, Altersklasse) ein Event beim Verband anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag sollte erst eingereicht werden, wenn alle teilnehmenden Mannschaft und die Spielbegegnungen eingetragen sind! Dann stehen nach der Genehmigung auch die Spielcodes und die Spielpins zur Verfügung.
Die Spielcodes und Spielpins stehen wie gewohnt im Downloadbereich unter Meisterschaft Freundschaft zur Verfügung!
§73 Freundschaftsspiele
(1) Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Meisterschaftscharakter; sie sind vom Veranstalter dem zuständigen Verband bzw. der von diesem bestimmten Stelle anzuzeigen.
(2) Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Mannschaften abweichende Vereinbarungen bezüglich der Spielzeit, der Größe der Spielfläche und der Zahl der einzusetzenden Spieler*innen treffen. Die Vereinbarungen sind im Spielbericht einzutragen.
(3) An Freundschaftsspielen eines Vereins dürfen nur Spieler*innen teilnehmen, denen die Spielberechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. Die Ligaverbände können abweichende Regelungen treffen.
(4) Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erteilung ist der Verband, dem der den Antrag stellende Verein angehört. Diesem Antrag ist die Einverständniserklärung des Vereins, für den eine gültige Spielberechtigung für den Bereich des DHB erteilt ist, beizufügen. Der Antrag soll grundsätzlich zehn Tage vor der Veranstaltung bei der vom Verband bestimmten Stelle vorliegen
§74 Spielleitende Stelle
Bei Freundschaftsspielen sind die für den ausrichtenden Verein zuständigen untersten Verwaltungsinstanzen Spielleitende Stellen (s. a. § 30 Abs. 5 Rechtsordnung). Für teilnehmende Spieler*innen der Bundesligen im Erwachsenenbereich bleibt die Spielleitende Stelle des jeweiligen Ligaverbands zuständig.