NEUIGKEITEN ZUR AKTUELLEN CORONA-LAGE ab 02.11.2020

von Markus Breyer (Kommentare: 0)

Hallo

 

Hier die aktuellen Coronaschutzverordnung sowie die Hygieneregeln der Stadt Mönchengladbach ab dem 20.10.2020.

 

Aus gegebenen Anlass bitte ich um die Beachtung der aktuellen Verordnungen/Erlass der jeweiligen Städte und Gemeinden 

 

Coronaschutzverordnung ab 02.11.2020

Erlass des Bundesministeriums vom 12.10.2020

Verfügung Stadt Mönchengladbach vom 21.10.2020

Leitfaden des LSB für Vereine

WHV Adaption_Return to Play_2020_10_16

Hygieneregeln für Sporthallen - Stadt Mönchengladbach Stand 22.10.2020 

Hygieneregeln für Außensportanlagen - Stadt Mönchengladbach Stand 22.10.2020 

 

Die Aktualität ist grundsätzlich auf den entsprechenden Quellen zu entnehmen 

 

wesentliche Hinweise

Wie bereits medial angekündigt, haben sich für den Vereinssport massive Änderungen (vgl. § 9 CoronaSchVO) ergeben.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

  • Die Außensportanlagen bleiben allerdings geöffnet, da der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln der gültigen Coronaschutzverordnung möglich ist. Darüber hinausgehende anderweitige (sportliche) Nutzungen sind unzulässig.

Die dazugehörigen Räumlichkeiten der Gebäude (Umkleide, Duschen, Toiletten, Gemeinschaftsräume oder sonstige Nebenräume) bleiben allerdings geschlossen.

  • Die Schwimmbäder sowie Turn- und Sporthallen werden gemäß des Wortlauts der Verordnung für den Vereinsbetrieb gänzlich geschlossen.

 

Orientierung für den Sportbetrieb auf Grundlage der aktuellen CoronaSchVO

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