NEUIGKEITEN ZUR AKTUELLEN CORONA-LAGE ab 02.11.2020
von Markus Breyer (Kommentare: 0)
Hallo
Hier die aktuellen Coronaschutzverordnung sowie die Hygieneregeln der Stadt Mönchengladbach ab dem 20.10.2020.
Aus gegebenen Anlass bitte ich um die Beachtung der aktuellen Verordnungen/Erlass der jeweiligen Städte und Gemeinden
Coronaschutzverordnung ab 02.11.2020
Erlass des Bundesministeriums vom 12.10.2020
Verfügung Stadt Mönchengladbach vom 21.10.2020
WHV Adaption_Return to Play_2020_10_16
Hygieneregeln für Sporthallen - Stadt Mönchengladbach Stand 22.10.2020
Hygieneregeln für Außensportanlagen - Stadt Mönchengladbach Stand 22.10.2020
Die Aktualität ist grundsätzlich auf den entsprechenden Quellen zu entnehmen
wesentliche Hinweise
Wie bereits medial angekündigt, haben sich für den Vereinssport massive Änderungen (vgl. § 9 CoronaSchVO) ergeben.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
- Die Außensportanlagen bleiben allerdings geöffnet, da der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln der gültigen Coronaschutzverordnung möglich ist. Darüber hinausgehende anderweitige (sportliche) Nutzungen sind unzulässig.
Die dazugehörigen Räumlichkeiten der Gebäude (Umkleide, Duschen, Toiletten, Gemeinschaftsräume oder sonstige Nebenräume) bleiben allerdings geschlossen.
- Die Schwimmbäder sowie Turn- und Sporthallen werden gemäß des Wortlauts der Verordnung für den Vereinsbetrieb gänzlich geschlossen.