Geänderte Durchführungsbestimmung 17.09.2021
von Markus Breyer (Kommentare: 0)
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung in der Corona-Pandemie wurde die Durchführungsbestimmung der Saison 2021/2022 aktualisiert.
Am 17.09.2021 wurde die Durchführungsbestimmung nochmals aktualisiert. Hier wurde unter Pkt. 1.1 die Verpflichtung zum Führen einer Kontaktliste gestrichen.
Erläuterung zur Ergänzung:
Laut der Coronaschutzverordnung darf am Spiel nur teilnehmen wer
- Einer der 3G (vollständig geimpft, Genesen oder getestet) nachweisen kann (ab 16 Jahre)
- Schüler durch vorläge eines Schülerausweis (6 - 15 Jahre)
- Kinder unter 6 Jahre sind getestete Personen gleichgestellt
Die Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden alt sein, Selbsttest werden nicht anerkannt
Quarantänebedingte Absagen: siehe hierzu Pkt. 4.1(n)