Geänderte Durchführungsbestimmung 17.09.2021

von Markus Breyer (Kommentare: 0)

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung in der Corona-Pandemie wurde die Durchführungsbestimmung der Saison 2021/2022 aktualisiert.

 

Am 17.09.2021 wurde die Durchführungsbestimmung nochmals aktualisiert. Hier wurde unter Pkt. 1.1 die Verpflichtung zum Führen einer Kontaktliste gestrichen. 

 

Erläuterung zur Ergänzung:

Laut der Coronaschutzverordnung darf am Spiel nur teilnehmen wer

  • Einer der 3G (vollständig  geimpft, Genesen oder getestet) nachweisen kann (ab 16 Jahre)
  • Schüler durch vorläge eines Schülerausweis (6 - 15 Jahre)
  • Kinder unter 6 Jahre sind getestete Personen gleichgestellt

Die Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden alt sein, Selbsttest werden nicht anerkannt

Quarantänebedingte Absagen: siehe hierzu Pkt. 4.1(n)

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