CoronaschutzVO mit Zusatzinfo ab 04.03.2022

von Markus Breyer (Kommentare: 0)

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 04.März in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports

 

Für die Indoor-Sportarten ergeben sich folgende, wesentliche Änderungen ab dem 04.03.2022:

  • Entfall PCR-Test für Nicht-Immunisierte zur Teilnahme an Training und Wettkampf (Ausnahme Berufssportler*innen – siehe §4, Absatz(4))

  • Bürgertest/beaufsichtigter Selbsttest für Nicht-Immunisierte bei Teilnahme an Training und Wettkampf – Aktive und Zuschauende

  • Zugang für Immunisierte ohne zusätzlichen Test

  • Entfall der Testnachweispflicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren– als Aktive und Zuschauende

  • bisher: Schüler*innen ab 16 Jahren müssen einen Schulnachweis vorlegen

 

 Erhöhung der maximalen Auslastung der Zuschauerkapazität

  • bisher absolute Teilnehmerzahl 250 – jetzt 500

  • darüber hinaus bisher max. 50% der über 250 Zuschauende hinausgehenden maximalen Zuschauerkapazität – jetzt 60%

  • bisher maximal 750 Zuschauende – jetzt 1000

  • Maskenpflicht kann entfallen, wenn Zuschauende die 2G+-Regel erfüllen

 

 Erhöhung der maximalen Auslastung der Zuschauerkapazität mit 2G+-Regel

  • Bisher maximal 30% der maximalen Zuschauerkapazität – jetzt 60%
  • Bisher maximal 4000 Zuschauende – jetzt 6000 Zuschauende 
     

 

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