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Der Lehrgang umfasst insgesamt 18
Unterrichtseinheiten. Die Abwesenheit von 8 entschuldigten
Unterrichtseinheiten darf nicht überschritten werden. Teilnehmer, die
die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zur
Abschlussprüfung nicht zugelassen. Ausnahmen sind im Anschreiben
aufgeführt. Ausnehmen sind im Anschreiben aufgeführt. Nach der Prüfung
finden weitere 10 Pflichteinheiten statt. Diese sind Voraussetzung für
die Anerkennung als Schiedsrichter und für Spielansetzungen.
Den Teilnehmern werden Lehrgangsunterlagen im
Verlauf des Lehrgangs ausgehändigt.
Scheidet ein Teilnehmer während des Lehrgangs aus,
werden dem Verein, der den Teilnehmer gemeldet hat, für entstandene
Kosten € 15,00 in Rechnung gestellt.
Für Teilnehmer die den Lehrgang für eine Lizenz
brauchen und nicht als Schiedsrichter tätig werden, wird eine
Lehrgangsgebühr von 50 € erhoben.
Der Lehrgang findet nur bei einer
Mindestteilnehmerzahl von 10 Anwärtern statt.
Wird die Anzahl von 35 Teilnehmern überschritten,
erfolgt die Auswahl nach Eingang der Meldungen. |